Für genealogische Forschungen (Familienforschung) sind Kirchenbücher die entscheidende Quelle. Da Kirchenbücher nur selten über ein Namensverzeichnis verfügen, muss ein Familienforscher oft sehr zeitaufwändig und mühsam den Namen in den Kirchenbüchern suchen. Dazu sind Kenntnisse der deutschen Schrift besonders wichtig, da die Eintragungen in den Unterlagen in handschriftlicher Form erfolgten.
Eine Recherche nur nach Namen ist nicht möglich, weil keine ortsübergreifenden oder regionalen Namensregister existieren.
Benutzung
1. Persönliche Benutzung
Die Benutzung erfolgt durch persönliche Einsichtnahme vor Ort. Der Termin dazu ist mit uns zu vereinbaren.
2. Auskünfte
Im Regelfall muss die Benutzung persönlich erfolgen. Nur wenn z. B. wegen großer geografischer Entfernung eine persönliche Benutzung des Archivs nicht möglich ist, kann die Recherche auch durch uns erfolgen.
Die Auskunftserteilung erfolgt immer schriftlich. Bei jeder Anfrage ist die vollständige postalische Adresse anzugeben.
3. Gebühren
Für die Benutzung und Bearbeitung von Anfragen werden Gebühren nach der aktuellen Gebührentabelle erhoben.
Schutzfristen
Kirchenbücher unterliegen besonderen Schutzfristen, die für personenbezogenes Schriftgut im Gesetz festlegt sind. Kirchenbücher mit Eintragungen innerhalb diese Schutzfrist sind von der Benutzung ausgeschlossen.
Es gelten - für das Jahr 2024 - folgende Schutzfristen: